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Promotionjobs - arbeiten als Promoter
Wer viel Wert legt auf Flexibilität und die Möglichkeit, den Nebenjob ganz auf den eigenen Zeitplan einzustellen, der
könnte mit einem Promotionjob gerade richtig liegen. Nebenjobs in diesem Bereich erfreuen sich wachsender Beliebtheit -
erfordern auf der Gegenseite jedoch ganz bestimmte Kriterien, ohne die der Job schon nach kurzer Zeit keinen Spaß mehr
macht. Wer Zeitungsabos verkauft, für eine neu eröffnete Fitnesstudio-Kette wirbt oder anspruchsvolle Tätigkeiten
beispielsweise auf Fachmessen übernimmt, der sollte hierfür eine gute Portion Enthusiasmus und Offenheit mitbringen.
Denn auch als Promoter ist man Dienstleister - der die Ware bzw. Werbung erfolgreich vermitteln soll. Selbstbewusstsein,
ein freundliches und gepflegtes Auftreten und Überzeugungskraft zählen deshalb zu den Eigenschaften, die bei Promotern
gern gesehen sind.
Wer sich für einen solchen Nebenjob interessiert, der sollte zuvor einige Vorbereitungen treffen:
Die allermeisten Promotionjobs werden über Agenturen und Internetbörsen vergeben. Seriöse Agenturen verlangen für die
Anmeldung kein Geld - so kann sich jeder mit seinen persönlichen Daten und einem aussagekräftigen Passfoto bewerben
und in die Datenbank eintragen lassen. Passende Jobs werden vorgeschlagen oder können gezielt gesucht werden.
Reine
Promotionjobs auf Provisionsbasis gibt es heute kaum noch - in
den allermeisten Fällen wird ein sogenanntes Fixum
gezahlt (Stundenlohn), welches je nach Art des Jobs noch durch eine Provision aufgestockt werden kann. Bei Nebenjobs
wie dem Verteilen von Flyern oder Warenproben entfällt dies meist. Die Auftraggeber stellen über den Verdienst eine
Rechnung aus, die gegebenenfalls selbst versteuert werden muss.
Somit entfallen feste Lohnabzüge und Verdienstgrenzen;
wer am Ende des Jahres über den jeweiligen Einkommensgrenzen für Bafög, Kindergeld, Versicherung oder eben der Lohnsteuer
ist, muss dies entsprechend berücksichtigen. Die allermeisten Promotion-Agenturen rechnen über den Gewerbeschein des
Promoters ab - dieser kann für ein geringes Entgelt beim Einwohnermeldeamt beantragt werden.