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Eltern als Geldgeber
Nicht immer sind es staatliche Fördermittel, die zur finanziellen Grundsicherung während des Studiums beitragen. Weil
Bafög beispielsweise an ganz bestimmte Einkommensgrenzen der Eltern gekoppelt ist, können Eltern mit entsprechend höherem
Einkommen als Geldgeber fürs Studium einspringen. Darüber hinaus gibt es natürlich auch viele Fälle, in denen der
Anspruch auf Bafög durchaus besteht, aber auf Grund des elterlichen Einkommens nicht dem möglichen Höchstsatz entspricht.
Auch hier wird davon ausgegangen, dass Vater und Mutter des Studierenden für die Differenz aufkommen. Dabei gibt es
tatsächlich eine Pflicht, bei den entsprechenden finanziellen Möglichkeiten den ersten Ausbildungsweg (hierunter fällt
natürlich auch das Studium) der Kinder entsprechend zu fördern.
In welchem Umfang dies geschieht, ist jedoch nicht
einheitlich geregelt. Es kommt also bei der Studienfinanzierung durch die Eltern mehr als bei allen formalen Anträgen
auf gute Absprachen und eine offene Kommunikation an. Dies trifft zum Beispiel auch dann zu, wenn die Eltern freiwillig
beispielsweise als Zusatz zum Bafög einen zusätzlichen Monatsbeitrag geben möchten. Deshalb sollte jeder Studierende,
der auf elterliche Unterstützung angewiesen ist, zusammen mit diesen einen Plan über die zu erwartenden laufenden Kosten
während des Studiums anfertigen. Mietspiegel in der gewünschten Uni-Stadt helfen bei der Berechnung. Dabei gilt: Zwar
ist Ehrlichkeit gut - auch Extras und Posten wie Auto, Zusatzversicherungen oder Kleidung sollten berücksichtigt werden.
Gleichzeitig sind die Eltern nur zu einer Grundsicherung, nicht zur Finanzierung eines ausschweifenden Lebensstils
angehalten. Wer viele Extras wünscht, sollte deshalb beispielsweise mit einem Nebenjob und / oder einem Studienkredit
für zusätzlichen finanziellen Spielraum sorgen. Dies hilft außerdem, schon im Vorfeld Spannungen zu mindern.
Denn so
angenehm die elterliche Unterstützung mit dem Ausfall lästiger Behördengänge und oftmals auch Rückzahlungen ist - sie
birgt mindestens ebensoviel Konfliktpotential und sollte deshalb nur bis zu einem gewissen Grad als selbstverständlich
angesehen werden. Wichtig: Besteht auf Grund des elterlichen Einkommens kein Anspruch auf Bafög, sollte die monatliche
Grundsicherung bei Einhaltung der vereinbarten Studienzeiten immer gesichert sein - familieninterne Streits möglichst
außen vor lassen.