• abitur-und-dann.org
abitur-und-dann.org
das Infoportal für Abiturienten - Ausbildung oder Studium - vom Ausbildungsplatz bis zur Studienfinanzierung

Eltern als Geldgeber

Nicht immer sind es staatliche Fördermittel, die zur finanziellen Grundsicherung während des Studiums beitragen. Weil Bafög beispielsweise an ganz bestimmte Einkommensgrenzen der Eltern gekoppelt ist, können Eltern mit entsprechend höherem Einkommen als Geldgeber fürs Studium einspringen. Darüber hinaus gibt es natürlich auch viele Fälle, in denen der Anspruch auf Bafög durchaus besteht, aber auf Grund des elterlichen Einkommens nicht dem möglichen Höchstsatz entspricht. Auch hier wird davon ausgegangen, dass Vater und Mutter des Studierenden für die Differenz aufkommen. Dabei gibt es tatsächlich eine Pflicht, bei den entsprechenden finanziellen Möglichkeiten den ersten Ausbildungsweg (hierunter fällt natürlich auch das Studium) der Kinder entsprechend zu fördern.

In welchem Umfang dies geschieht, ist jedoch nicht einheitlich geregelt. Es kommt also bei der Studienfinanzierung durch die Eltern mehr als bei allen formalen Anträgen auf gute Absprachen und eine offene Kommunikation an. Dies trifft zum Beispiel auch dann zu, wenn die Eltern freiwillig beispielsweise als Zusatz zum Bafög einen zusätzlichen Monatsbeitrag geben möchten. Deshalb sollte jeder Studierende, der auf elterliche Unterstützung angewiesen ist, zusammen mit diesen einen Plan über die zu erwartenden laufenden Kosten während des Studiums anfertigen. Mietspiegel in der gewünschten Uni-Stadt helfen bei der Berechnung. Dabei gilt: Zwar ist Ehrlichkeit gut - auch Extras und Posten wie Auto, Zusatzversicherungen oder Kleidung sollten berücksichtigt werden. Gleichzeitig sind die Eltern nur zu einer Grundsicherung, nicht zur Finanzierung eines ausschweifenden Lebensstils angehalten. Wer viele Extras wünscht, sollte deshalb beispielsweise mit einem Nebenjob und / oder einem Studienkredit für zusätzlichen finanziellen Spielraum sorgen. Dies hilft außerdem, schon im Vorfeld Spannungen zu mindern.

Denn so angenehm die elterliche Unterstützung mit dem Ausfall lästiger Behördengänge und oftmals auch Rückzahlungen ist - sie birgt mindestens ebensoviel Konfliktpotential und sollte deshalb nur bis zu einem gewissen Grad als selbstverständlich angesehen werden. Wichtig: Besteht auf Grund des elterlichen Einkommens kein Anspruch auf Bafög, sollte die monatliche Grundsicherung bei Einhaltung der vereinbarten Studienzeiten immer gesichert sein - familieninterne Streits möglichst außen vor lassen.